Kieler Patientin erhält einen Aufbissbehelf
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..und ist erst mal nach Hause gegangen, weil sich ein Dauerretainer im Unterkieferfrontzahnbereich gelöst hat und die Patientin nicht wahrhaben möchte, dass das am Dauerretainer liegt und nicht am Aufbissbehelf, und der Zahnarzt:
1. Das nicht erkennen konnte
2. Darüber auch nicht aufklären konnte,
denn Patienten, die einen Aufbissbehelf erhalten werden auch nicht darüber aufgeklärt, dass sich durch den Aufbissbehelf
1. nicht erkennbare gammelige Kronen ablösen könnten
2. schlechte gelegte Zahnfüllungen lösen können
3. man den Aufbissbehelf nicht in der Waschmaschine waschen darf.
4. man nicht auf den Aufbissbehelf treten darf.
usw...uws...
Es ist schlichtweg nicht erkennbar, wenn der Patient einen Dauerretainer im Munde hat, der nicht mehr richtig fest an den Zähnen haftet und es ist dann eben nicht das Verschulden des Aufbissbehelfs, wenn sich ein angelockerter Retainer löst, wenn er unter Belastung gerät. Das muss er abkönnen und wenn er das nicht mehr tut, dann ist der Retainer defekt und das Problem und nicht der Aufbissbehelf, der sich genauso über den Retainer schiebt, wie über den Zahn. Der Zahn bricht ja auch nicht ab, jedenfalls dann nicht, wenn er in Ordnung ist.
Was ist in derartigen Fällen zu tun?
Entfernung des Dauerretainers damit der Aufbissbshelf seine Arbeit verrichten kann.
Wie das jetzt weitergeht?
Abwarten und vermuten, dass die Patientin sich nun selbst die Frage stellt, was sie hier wollte!
Abklären lassen, ob die Beschwerden, an denen sie leidet, die Symptome einer CMD darstellen.
Und wenn das so ist: Hätte der Dauerretainer sowieso entfernt werden müssen.
Und ein Dauerretainer, der nicht mehr fest an allen Unterkieferfrontzähnen sitzt, an denen er einmal befestigt worden ist, der hat auch keine Wirkung mehr gehabt und war, wenn man so will, noch das Relikt einer vergangenen kieferorthopädischen Behandlung, bei der nicht klar ist, ob diese etwas mit den Beschwerden der Patientin zu tun hat.
Und natürlich kommt jetzt auch noch eine Erläuterung für den ganz Gewieften, den die Frage umtreibt: Hätte man das nicht alles vorher feststellen könen?
Selbstverständlich kann man das!
Man könnte das alles schon bei der Erstuntersuchung überprüfen!
Wie macht man das?
Man setzt den Dauerretainer unter Belastung, so wie das ja der Aufbissbehelf zu einem späteren Zeitpunkt auch macht.
Nur, was passiert denn, wenn sich der Dauerretainer, sozusagen unter diagnostischer Belastung, löst?
Das Teil ist ab und der Patient kann dann genauso argumentieren: Schuld hat der Behandler, der jetzt den Dauerretainer unter Belastung gesetzt hat, denn vorher war er zumindest nicht erkennbar nicht fest.
Man kann es drehen und wenden, wie man will.
Wenn das Teil nicht oder nicht mehr richtig sitzt und sich unter normaler Belastung ablöst, was es nicht tun würde, wenn es richtig sitzen würde, dann liegt das nicht an dem Behandler, der das Teil prüft oder einen Aufbissbehelf darüber schiebt, sondern schlichtweg daran, dass das Werkteil materialermüdet ist und sowieso nicht mehr leisten kann, wofür es einmal gedacht war.
Vor ganz vielen Jahren haben wir es einmal erlebt, das im Rahmen einer ganz normalen Untersuchung ein überkronter Zahn abgebrochen ist, weil der Zahn unter der Krone so marode war, dass er schon einer ganz normalen Untersuchungsbelastung nicht mehr standgehalten hat.
Die Patientin wollte nicht nur eine neue Krone, sondern weil der Zahn so marode war, dass man ihn auch nicht mehr neu überkronen konnte, nun auch noch ein Implantat, auf Kosten des Zahnarztes, selbstverständlich.
Am Ende hat die Patientin nichts bekommen!
Es ist nämlich der Sinn einer klinischen Untersuchung die Strukturen des Kauorgans in dieser Untersuchung unter Belastung zu bringen, um zu prüfen, ob diese in Ordnung sind, und nicht darauf zu spekulieren eine marode Struktur möge im Rahmen einer Überprüfung kollabieren, um dann denjenigen mit einer Schuldforderung überziehen zu können, der die Struktur überprüft hat.
An diesem Fall kann man sehr schön erkennen, was der Unterschied zwischen einer Behandlungskomplikation und einem Behandlungsfehler ist. Behandlungsfehler ist der heutige Begriff, für das, as man früher als "Kunstfehler" bezeichnet hat.
Hier hat Niemand etwas falsch gemacht.
Am ehesten könnte man noch die Frage aufwerfen, warum die Patientin seit Jahren mit einem Dauerretainer durch die Gegend läuft und vermutlich an funktionellen Beschwerden leidet?
Dass diese Komplikation nunmehr zu Konsequenzen führt, und sei es dazu, dass der Dauerretainer entfernt werden muss, darüber besteht Einvernehmen. Dass das nun allerdings durch den Behanlder zu regulieren sei, darüber besteht bisher eine Meinungsverschiedenheit.
Ob ein Behandler dann überhaupt noch Lust dazu verspürt bei der Überlegung anderer, möglicher Komplikationen, die ja schon systembedingt vorher nicht zu erkennen sind, eine nachfolgende, mögliche CMD Behandlung in Angriff zu nehmen, das ist dann noch ein anderes Thema.
Bedauerlicherweise ist es eben so, dass auch der Patient gut beraten ist, sich zu überlegen, was diese Dinge beim Arzt bewirken. Der muss nämlich nicht behandeln, und sei der Patient noch so krank und beschwerdegeplagt.
Auf der anderen Seite sind auch das Komplikationen des Lebens, die bewältigt werden können und dann auhc müssen, denn sowohl Arzt, als auch Patient müssen sich in einer derartigen Behandlung beide gut aufgehoben fühlen.
Dabei hat der Patient ein Problem, das der Arzt nicht hat: Er hat die Beschwerden und benötigt einen versierten Behandler, der bereit und in der Lage ist das Problem des Patienten zu lösen.
Das versuchen wir zur Zeit gerade.