Patient aus Hamburg zur Kontrolle Aufbissbehelf
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Der Patient leitet die Instrumentelle Okklusionsanalyse ein, denn eines steht inzwischen unzweifelhaft fest, dass die messbare Höreinschränkung auf dem rechten Ohr reproduzierbar damit zusammen hängt, ob dieser einen Aufbissbehelf trägt oder nicht.
Was man in diesem Fall auch zu sagen vermag: Der Wunsch: "Wasch mich, aber mach mich nicht nass", wird sic auch in diesem Fall nicht erfüllen lassen.