Patientin aus Itzehoe bekommt den 18. Aufbissbehelf

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Wiedr einmal ist es bei der Patientin soweit. Wenn wir richtig gezählt haben ist es der 18. Aufbissbehelf, mit dem die Patientin jetzt seit mehreren Jahren "übergangsversorgt" wird, weil sich die Klärung der berufsgenossenschaftlichen Streitfrage im Sozialrechtsverfahren befindet.

Ein Fall, der die Realität in derartigen Problemverfahren darstellt, vermutlich aber auch nichts zur weiteren Klärung beitragen wird.

Man könnte auch sagen: Hier tritfft Medizin auf Juristerei! Und damit auch unterschiedliche ärztliche Meinungen, Auffassungen und Philosophien aufeinander.

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