So etwas Dramatisches haben wir noch nicht erlebt. Patientin aus Salzwedel
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Die Patientin beschreibt heute per Mail!
Der Leser kann sich überhaupt nicht vorstellen, was eine derartige Mail in einem CMD-CENTRUM auszulösen vermag.
War doch für viele Beteiligte und natürlich auch für die Patientin sonnenklar, dass diese Beschwerden etwas mit dem Biss zu tun haben müssen. Denn genau der wurde doch gerade im Vorwege aufwändig mit Laborgefertigten Dauerprovisorien eingestellt.
Und dann gab es doch auch noch bei der Einstellung des Bisses mehrere Komplikationen und zwar auch noch immer unterschiedliche. Was also liegt näher, als auf der Basis der zeitlichen Abfolge Ursache und Wirkung miteinander zu verknüpfen. Dazu muss man ja nicht einmal studiert haben!
Einmal mehr zeigt sich aber, auch wenn die Betroffenen das oftmals nicht wahr haben wollen, dass nicht jede Beschwerde, die im Rahmen einer CMD-Behandlung auftritt, zwangsläufig etas mit der Okklusion zu tun haben muss.
Dabei liegt das doch nahe nach dem Motto: "Das habe ich aber vorher nicht gehabt, sondern erst seitdem Sie das uns jenes gemacht haben!"
Warum dann aber ein nicht röntgenopaker Wurzelfüllungsüberschuss, der seit Jahren reaktionslos im Bereich der Wurzelspitze 13 liegt, gerade dann auf einmal Symptome bereitet, wenn der Biss mit Laborgefertigten Dauerprovisorien eingestellt wird, das weiß vielleicht der liebe Gott, aber in aller Regel nicht der Behandler.
Viel wichtiger aber wäre die Klärung der FRage: "Warum um Himmels Willen wurde bei der Patientin ein Wurzelfüllmaterial verwendet, das nicht röntenopak, sprich auf einem RÖntgenbild nachweisbar ist!
Wir wissen es nicht, nicht einmal wer die Wurzelfüllung wann gelegt hatte.
Dass hier zudem der Verdacht besteht, dass der wurzelgefüllte Zahn 13, der der Patientin Beschwerden auf einem Beschwerdelevel "10" verursachte, vollkommen unnötig von uns entfernt wurde, ist nachvollziehbar und nicht weniger ärgerlich.
Nur gibt es eben keinen Schuldigen, denn auf keinem der zig Röntgenbilder, die im Vorwege vor der Entfernung des Zahnes 13 angefertigt wurden, ist auch nur im Ansatz ein Wurzelfüllüberschuss erkennbar, den man vor einer Entfernung des Zahnes 13 probehalber hätte entfernen können, um zu sehen, was dann passiert.
Den "Schlaumeiern", die diesen BLOG Eintrag lesen sei gesagt, dass es auch mit vertretbaren Mitteln kein anderes bildgebendes Verfahren gegeben hätte, um diesen nicht röntgenopaken Wurzelfüllrest nachzuweisen!
Gerade bei sogenannten "Patienten-Co-Behandlern" ist der "Post hoc ergo propter hoc-Trugschluss" ein beliebtes Werkzeug. Vor allem dann, um dem Arzt "nachzuweisen", dieser müsse ja etwas falsch gemacht haben, denn sonst hätte der Patient ja die "neuen" Beschwerde nicht.
Unser Glück war, dass diese Patienten nie das Vertrauen in die gewählte Vorgehenseise verloren hatte, obwohl es oft genug Grund zum Zweifel gegeben hatte. Letzten Endes hat sich das ausgezahlt!
DANKE!